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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03   

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OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03 (https://dejure.org/2004,5915)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.04.2004 - 1 K 93/03 (https://dejure.org/2004,5915)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. April 2004 - 1 K 93/03 (https://dejure.org/2004,5915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 5 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-KAG § 5 Abs. 3
    Abwassergebühren, Grundgebühr, Maßstab, Wohneinheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung von Grundgebühren für zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke nach der Anzahl der Wohneinheiten; Orientierung der Höchstlastkapazität der Abwasserbeseitigungseinrichtung an dem Typus einer durch zwei Personen belegten Wohneinheit; Ausgewogenheit des Verhältnisses ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 1050 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.12.2003 - 9 B 29.03

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel - Kriterien für die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03
    Der Maßstab muss nur gewährleisten, dass die Unterschiede im Maß der verbrauchsunabhängigen Vorhalteleistungen in sachgerechter Weise zum Ausdruck gebracht werden (BVerwG, Beschl. v. 01.12.2003 - 9 B 29/03 - BA S. 2).
  • LG Stendal, 07.03.2002 - 22 S 173/01

    Trinkwasserversorgung aufgrund privatrechtlichen Vertrages; Überprüfbarkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03
    Die Bemessung der Grundgebühr nach Wohneinheiten trägt entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch dem unterschiedlichen tatsächlichen Nutzungsmaß bei Einfamilienhäusern einerseits und großflächigen mehrgeschossigen Mietwohnungsobjekten andererseits hinreichend Rechnung (a. A.: LG Stendal, Urt. v. 14.02.2002 - 22 S 173/01 - UA S. 15 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2003 - 1 L 362/01

    Grundgebühren, Fälligkeit, Satzung, Mindestinhalt, Gebührenmaßstab

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03
    Sie ist von der zulässigen Erwägung getragen, dass das mögliche Maß der Inanspruchnahme der Einrichtung mit der Zahl der Wohneinheiten steigt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 30.01.2003 - 1 L 362/01 - UA S. 7 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03
    Zu Unrecht beruft sich die Antragstellerin zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum dortigen Kommunalabgabenrecht (OVG SH, GemHH 1995, 17).
  • OVG Brandenburg, 22.05.2002 - 2 D 78/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03
    3 Abs. 1 GG zwingt den Antragsgegner nicht dazu, den Maßstab für Wohngrundstücke über die Bemessung nach Wohneinheiten hinaus differenzierter auszugestalten (vgl. OVG Brandenburg, Urt. v. 22.05.2002 - 2 D 78/00.NE - UA S. 26).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 K 93/03
    Der mögliche Abwasseranfall und damit die vom Antragsgegner vorzuhaltende Höchstlastkapazität (vgl. dazu: BVerwG, KStZ 1987, 11 ) werden bei Wohngrundstücken, anders als bei einer gewerblichen Nutzung maßgeblich davon bestimmt, wie viele Personen sich auf einem angeschlossenen Grundstück für gewöhnlich aufhalten können.
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 164/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

    Insbesondere gibt es keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; aA wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).

    Ob nämlich eine Wohnung von bestimmter Größe unter gewöhnlichen Umständen von einer Person, einer Familie oder einem Familienverband bewohnt wird, hängt - was das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft nicht hinreichend in Betracht gezogen hat - von den individuellen Umständen, namentlich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, den Wohngewohnheiten, dem Wohnumfeld und einer Vielzahl von weiteren sozialen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Bestimmungsfaktoren ab, die zu ermitteln und zu berücksichtigen ein Versorger bereits kaum in der Lage sein dürfte, auf die er bei Ausübung seines Gebührengestaltungsermessens und einer dabei unerlässlichen Typisierung aber jedenfalls billigerweise auch keine Rücksicht nehmen muss (OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, aaO).

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 136/14

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens: Ansatz eines

    Insbesondere gibt es - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; a.A. wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).

    Ob nämlich eine Wohnung von bestimmter Größe unter gewöhnlichen Umständen von einer Person, einer Familie oder einem Familienverband bewohnt wird, hängt von den individuellen Umständen, namentlich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, den Wohngewohnheiten, dem Wohnumfeld und einer Vielzahl von weiteren sozialen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Bestimmungsfaktoren ab, die zu ermitteln und zu berücksichtigen ein Versorger bereits kaum in der Lage sein dürfte, auf die er bei Ausübung seines Gebührengestaltungsermessens und einer dabei unerlässlichen Typisierung aber jedenfalls billigerweise auch keine Rücksicht nehmen muss (OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, aaO).

  • BGH, 17.05.2017 - VIII ZR 245/15

    Tarifgestaltung durch Wasserversorgungsunternehmen: Verbrauchsunabhängige

    Dem liegt die Erfahrungstatsache zugrunde, dass die Zahl der Personen, die sich üblicherweise auf einem Grundstück aufhalten können, umso größer ist, je mehr selbständige Haushalte in einem Wohnzwecken dienenden Gebäude untergebracht werden können (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2009, 362, 363; OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 10; vgl. auch Kluge in Becker u.a., aaO).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2008 - 4 L 181/07

    Zum Grundgebührenmaßstab bei unbewohnten Wohngrundstücken

    In der Rechtsprechung des Senats ist insoweit geklärt, dass die landesgesetzliche Ausprägung des Äquivalenzprinzips (§ 5 Abs. 3 S. 1 und 2 KAG LSA) auch für die Erhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr gilt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007, a. a. O.; OVG LSA, Urt. v. 01.04.2004 - 1 K 93/03 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10

    Zum Gebührenmaßstab bei der Trinkwassergrundgebühr

    So darf sich der Maßstab bei Wohngrundstücken an der Zahl der auf dem Grundstück lebenden Personen und bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken an der Nenngröße des Wasserzählers orientieren (vgl. Beschl. v. 19. Oktober 2006 - 4 L 72/06 -, zit. nach JURIS zur Trinkwasserversorgung; vgl. auch Urt. v. 6. März 2007 - 4 L 321/06 -, zit. nach JURIS zur Abwasserbeseitigung; vgl. weiter OVG Sachsen, Urt. v. 29. November 2001 - 5 D 25/00 -, zit. nach JURIS) oder bei Wohngrundstücken an die "Wohnung" als "Grundeinheit" und bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken an der Nenngröße des Wasserzählers (vgl. Beschl. v. 21. Juni 2011 - 4 L 229/10 - Urt. v. 1. April 2004 - 1 K 93/03 -, jeweils zit. nach JURIS zur Abwasserentsorgung; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 1. August 1986 - 8 C 112/84 - OLG Naumburg, Urt. v. 11. August 2004 - 12 U 27/04 - OVG Brandenburg, Urt. v. 22. Mai 2002 - 2 D 78.00NE -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 226, 367, 755b).

    Diese Annahme wiederum ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn das Einzugsgebiet weitgehend homogen strukturiert ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 1. April 2004 - 1 K 93/03 -, zur Abwasserentsorgung; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15. März 2006 - 2 LB 9/05 -, zur Abwasserentsorgung; VG München, Urt. v. 26. November 2009 - M 10 K 09.143 -, zur Trinkwasserversorgung; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, zur Trinkwasserversorgung jeweils zit. nach JURIS).

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 143/14

    Wasserversorgung in Sachsen: Leistungsbestimmungsrecht des öffentlich-rechtlichen

    Insbesondere gibt es - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; aA wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).

    Ob nämlich eine Wohnung von bestimmter Größe unter gewöhnlichen Umständen von einer Person, einer Familie oder einem Familienverband bewohnt wird, hängt von den individuellen Umständen, namentlich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, den Wohngewohnheiten, dem Wohnumfeld und einer Vielzahl von weiteren sozialen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Bestimmungsfaktoren ab, die zu ermitteln und zu berücksichtigen ein Versorger bereits kaum in der Lage sein dürfte, auf die er bei Ausübung seines Gebührengestaltungsermessens und einer dabei unerlässlichen Typisierung aber jedenfalls billigerweise auch keine Rücksicht nehmen muss (OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, aaO).

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 139/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

    Insbesondere gibt es - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; aA wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).

    Ob nämlich eine Wohnung von bestimmter Größe unter gewöhnlichen Umständen von einer Person, einer Familie oder einem Familienverband bewohnt wird, hängt von den individuellen Umständen, namentlich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, den Wohngewohnheiten, dem Wohnumfeld und einer Vielzahl von weiteren sozialen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Bestimmungsfaktoren ab, die zu ermitteln und zu berücksichtigen ein Versorger bereits kaum in der Lage sein dürfte, auf die er bei Ausübung seines Gebührengestaltungsermessens und einer dabei unerlässlichen Typisierung aber jedenfalls billigerweise auch keine Rücksicht nehmen muss (OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, aaO).

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 145/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

    Insbesondere gibt es - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; aA wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).

    Ob nämlich eine Wohnung von bestimmter Größe unter gewöhnlichen Umständen von einer Person, einer Familie oder einem Familienverband bewohnt wird, hängt von den individuellen Umständen, namentlich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, den Wohngewohnheiten, dem Wohnumfeld und einer Vielzahl von weiteren sozialen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Bestimmungsfaktoren ab, die zu ermitteln und zu berücksichtigen ein Versorger bereits kaum in der Lage sein dürfte, auf die er bei Ausübung seines Gebührengestaltungsermessens und einer dabei unerlässlichen Typisierung aber jedenfalls billigerweise auch keine Rücksicht nehmen muss (OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, aaO).

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 338/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

    Insbesondere gibt es - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; aA wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).

    Ob nämlich eine Wohnung von bestimmter Größe unter gewöhnlichen Umständen von einer Person, einer Familie oder einem Familienverband bewohnt wird, hängt von den individuellen Umständen, namentlich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, den Wohngewohnheiten, dem Wohnumfeld und einer Vielzahl von weiteren sozialen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Bestimmungsfaktoren ab, die zu ermitteln und zu berücksichtigen ein Versorger bereits kaum in der Lage sein dürfte, auf die er bei Ausübung seines Gebührengestaltungsermessens und einer dabei unerlässlichen Typisierung aber jedenfalls billigerweise auch keine Rücksicht nehmen muss (OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, aaO).

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 147/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

    Insbesondere gibt es - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - keinen belastbaren allgemeinen Erfahrungssatz, dass und in welchem Maße sich die Bewohnerzahl mit der Größe einer Wohneinheit verändert (so auch OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, juris Rn. 16; OLG Naumburg, ZMR 2005, 364, 365; aA wohl OVG Lüneburg, KStZ 2004, 70, 71).

    Ob nämlich eine Wohnung von bestimmter Größe unter gewöhnlichen Umständen von einer Person, einer Familie oder einem Familienverband bewohnt wird, hängt von den individuellen Umständen, namentlich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, den Wohngewohnheiten, dem Wohnumfeld und einer Vielzahl von weiteren sozialen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Bestimmungsfaktoren ab, die zu ermitteln und zu berücksichtigen ein Versorger bereits kaum in der Lage sein dürfte, auf die er bei Ausübung seines Gebührengestaltungsermessens und einer dabei unerlässlichen Typisierung aber jedenfalls billigerweise auch keine Rücksicht nehmen muss (OVG Magdeburg, Urteil vom 1. April 2004 - 1 K 93/03, aaO).

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 141/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 138/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • VG Halle, 26.10.2010 - 4 A 13/10

    Kommunalabgaben: Notwendigkeit der Differenzierung bei der Erhebung von

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 144/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 146/14

    Erhebung eines einheitlich bemessenen Grundpreises durch den Versorger für das

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 339/14
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 148/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 150/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 142/14

    Anforderungen an den Preisbemessungsmaßstab bei der Bereitstellung und Lieferung

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 149/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 151/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 140/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 153/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 152/14

    Bemessung der Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser über eine am

  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 340/14
  • BGH, 20.05.2015 - VIII ZR 341/14
  • VG Halle, 27.06.2013 - 4 A 98/12

    Bemessung der Trinkwasser- und Abwassergebühren für Wohnraum

  • OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 63/08

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 1 BGB bei einseitigen

  • OLG Brandenburg, 17.11.2015 - 2 U 36/14

    Wasserlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle der Tarifgestaltung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2011 - 4 L 229/10

    Maßstab einer Abwassergrundgebühr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 L 321/06

    Zum personengebundenen Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

  • VG Aachen, 02.02.2007 - 7 K 1395/06

    Höhe der Grundgebühr bei den Kanalbenutzungsgebühren der Gemeinde Simmerath

  • VG Aachen, 20.10.2005 - 7 L 550/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren;

  • VG Aachen, 26.08.2005 - 7 K 2410/02
  • VG Aachen, 26.08.2005 - 7 K 2408/02
  • VG Aachen, 26.08.2005 - 7 K 2409/02
  • VG Halle, 23.06.2011 - 4 A 189/10

    Bestimmtheit der Regelung über den Gebührenschuldner

  • VG Augsburg, 19.03.2018 - Au 6 K 17.21

    Benutzungsgebühr für öffentliche Entwässerungsanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 264/07

    Zum Grundgebührenmaßstab im Abwassergebührenrecht

  • OLG Naumburg, 11.08.2004 - 12 U 27/04

    Bemessung der Grundgebühr in der Wasserversorgung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2006 - 4 L 320/06

    Zur Grundgebührenbemessung im Abwassergebührenrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2006 - 4 L 72/06

    Zur Erhebung einer Trinkwassergrundgebühr

  • LG Cottbus, 18.03.2014 - 11 O 84/08

    Tarifgestaltung eines Wasserversorgungsunternehmens in Brandenburg: Einseitige

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